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KI-Verwaltungsassistenz (KIVA) - Fachverfahrensmodernisierung für die Öffentliche Verwaltung

KI-spezifische Anforderungen

Beschreibung

Diese Anforderungen definieren die Architektur und Arbeitsweise der KI-Komponenten. Ziel ist ein orchestriertes Multi-Agenten-System, das nicht nur Code generiert, sondern den gesamten Applikationskontext (Abhängigkeiten, Business-Logik) versteht. Zentrale Prinzipien sind technologische Souveränität durch Modell-Agnostik und die standardisierte Einbindung externer Werkzeuge.

Anforderungskatalog

Agenten-Architektur & Fähigkeiten

  • Multi-Agenten-System: Das System muss auf einer Architektur basieren, die spezialisierte Agenten (z. B. Analyst, Coder, Reviewer) koordiniert und deren autonome Aufgabenbearbeitung orchestriert.
  • Tooling & Schnittstellen: Es muss eine standardisierte Anbindung externer Datenquellen und Werkzeuge unterstützen. Hierbei sind Standards wie MCP (Model Context Protocol) oder modulare "Agent Skills" (z. B. Function Calling) zu nutzen.
  • Prompt Governance: Das Verhalten der Agenten muss durch systematisches Prompt Engineering gesteuert werden, das Zielarchitekturen, Coding-Guidelines und Best Practices fest verankert.

Kontext & Gedächtnis

  • Kontext-Sensitivität (RAG): Das System muss Techniken wie RAG (Retrieval Augmented Generation) oder GraphRAG nutzen, um Abhängigkeiten und implizites Wissen der Legacy-Applikation für die Agenten verfügbar zu machen.
  • Kontext-State Management: Das System muss einen persistenten State bereitstellen, der Wissen über die Projektstruktur und bereits getroffene Entscheidungen über den gesamten Modernisierungsprozess hinweg bewahrt (Vermeidung von Inkonsistenzen).

Modell-Souveränität

  • Modell-Agnostik: Das System muss so abstrahiert sein, dass verschiedene LLMs (Large Language Models) angebunden werden können.
  • Open Source First: Die Architektur muss die Integration und Nutzung von Open-Source-Modellen (lokal oder gehostet) explizit unterstützen, um technologische Unabhängigkeit und Datensouveränität sicherzustellen.